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   VG Würzburg, 10.10.1991 - W 6 K 90.1011   

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https://dejure.org/1991,5140
VG Würzburg, 10.10.1991 - W 6 K 90.1011 (https://dejure.org/1991,5140)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10.10.1991 - W 6 K 90.1011 (https://dejure.org/1991,5140)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - W 6 K 90.1011 (https://dejure.org/1991,5140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung eines Sammelbehälters für verwertbare Abfälle vom Nachbargrundstück; Drittschutz (Nachbarschutz) nach dem Abfallgesetz (AbfG); Anspruch auf rechtsfehlerfreie Ausübung des Planungsermessens bei der Auswahl der Standorte der Sammelbehälter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 507
  • NVwZ-RR 1996, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

    Grundsätzlich ist anerkannt, daß einer Anlage das an Auswirkungen zuzurechnen ist, was durch ihre Funktion bedingt wird (vgl. Steinberg, a.a.O., 1 31, S. 17; 1 66, S. 38/39 und 1 68, S. 39), so daß ähnlich wie der Lärm von Besuchern einer Gaststätte der Gaststätte selbst (vgl. dazu z B. BVerwG, U. v. 15.01.1982 - 4 C 58.79 -, NVwZ 1982, 312) oder Lärm wartender Schüler der Schulbushaltestelle (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 19.04.1986 2 UE 757/84 -, NJW 1986, 2781, 2782 f.)* zuzurechnen ist, die Beklagte auch für die durch Mißbrauch entstehenden Immissionen beim Einwerfen in die Container verantwortlich ist (ebenso: VG Köln, U. v. 02.07.1992 - 4 K 2071/89 -, DWW 1994, 214, 2-117; a.A.: VG Würzburg, U. v. 10.10.1991 - W 6 K 90.1011 -, NWZ 1-992, 507, 508 f.).

    Bei Anwendung dieser Grundsätze ist zunächst davon auszugehen,daß die Wertstoffcontainer dort, wo die Abfälle anfallen, flächendeckend aufgestellt werden sollen, so daß auch Bürger, die über kein Fahrzeug verfügen, ohne Schwierigkeiten Zugang haben (vgl. VG Köln, U. v. 02.07.1992 - 4 K 2071/89 DWW 1994, 214, 216; VG Würzburg, U. v. 10.10.1991 - W 6 K 90.1011 -, NVwz 1992, 507, 508 1Sp.).

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